Leistungen

Leistungen

Die Aufgaben des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes bestehen satzungsgemäß darin, die Mitglieder und somit die Lehrlinge, Dienstnehmer und Pensionisten der Land- und Forstwirtschaft Tirols auf allen Ebenen bestmöglich zu vertreten.

Dazu gehören insbesondere der Abschluss von Kollektivverträgen, die Beratung, Vertretung, Information und Förderung der Mitglieder.

Der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund stellt seit Jahrzehnten auf Grund von freien Landarbeiterkammerwahlen sämtliche zu vergebenen 14 Mandate in der Kammerversammlung der Landarbeiterkammer.

Die Leistungen der Landarbeiterkammer sind demnach auch als Leistungen des Tiroler Land- und Forstarbeiterbundes zu bezeichnen.

Förderungsangelegenheiten

Die Landarbeiterkammer ist für jeden einzelnen Kammerzugehörigen da, wenn er Hilfe braucht. So gewährt sie Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Belangen und, wenn notwendig, kostenlose Vertretung vor dem Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht. Bisher ist die Landarbeiterkammer in weit über 10.600 Fällen dieser Aufgabe nachgekommen.
Vorbildlich ist das Förderungswesen der Landarbeiterkammer. Der Bau von 4.842 Eigenheimen und 507 Eigentumswohnungen wurde bisher von der Landarbeiterkammer mit Bundes-, Landes- und Kammermitteln gefördert und hiefür ein Betrag von über 67,3 Mio. Euro an Beihilfen, unverzinslichen sowie Zinsverbilligten Darlehen aufgewendet.

An lernwillige Kammermitglieder, Schüler und Studenten bzw. deren Kammerzugehörigen Eltern gewährte die Landarbeiterkammer Studien- und Lernbeihilfen und an zahlreiche Kammermitglieder Beihilfen zur Überbrückung von Notständen. An unverzinslichen Darlehen für die verschiedensten Zwecke wurden fast 14,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Die Landarbeiterkammer vertritt die landarbeiterkammerzugehörigen Dienstnehmer in zahlreichen Ausschüssen, Gremien und Organen in weiten Bereichen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens.

In Zusammenwirken zwischen der freien Berufsvereinigung, also dem Tiroler Land- und Forstarbeiterbund, und der gesetzlichen Interessenvertretung, also der Landarbeiterkammer, wurde viel und Entscheidendes erreicht.

Das Leben und die Entwicklung bleiben aber nicht stehen. Immer wieder tauchen, oft unerwartet, neue Probleme auf, die es im Interesse aller oder einzelner Gruppen innerhalb der unselbständig Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich zu lösen gilt.

Unser Wort hat um so mehr Gewicht, je stärker der Zusammenhalt innerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer ist.