Impressum

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Tiroler Land- und Forstarbeiterbund
Offenlegung nach § 25 Abs. 2, 3 und 4 Mediengesetz

Sitz des Vereines:             6020 Innsbruck, Brixner Straße 1, Austria
Telefon:                               05 92 92-3010
Fax:                                      05 92 92-3099
E-Mail:                                 tlfab@lk-tirol.at
Web:                                    www.landundforstarbeiterbund.at/tirol
Entstehung des Vereins: 17.02.1947
ZVR-Zahl:                           476451900
Aufsichtsbehörde:            Landespolizeidirektion Tirol SVA 3 – Vereine

Vorstand:
Landesobmann: Andreas Gleirscher, 6167 Neustift i. St., Neugasteig 18
1. Landesobmann-Stv.: Martin Ennemoser, 6426 Roppen, Mairhof 18
2. Landesobmann-Stv.: Josef Stock, 6215 Achenkirch, HNr. 121 A

Bezirksobmann: Johannes Mark, 6542 Pfunds, Dorf 60
Bezirksobmann: Heinrich Moser, 6212 Maurach, Vorbergstraße 16
Bezirksobmann: Ing. Helmut Lang, 6408 Pettnau, Leitenweg 12
Bezirksobmann: Peter Kofler, Nr. 52, 9906 Lavant
Bezirksobmann: Anton Schellhorn, 6235 Reith i. A., Neudorf 30 b
Bezirksobmann: Richard Soder, 6393 St. Ulrich a. P., Weißleiten 40
Bezirksobmann: Thomas Tschiderer, Dürrenhof 5, 6671 Weißenbach

Vorstandsmitglied: Andreas Deutschmann, Brennwald 330, 6473 Wenns
Vorstandsmitglied: Ing. Manuel Pichler, Achenweg 47/6, 6365 Kirchberg
Vorstandsmitglied: Susanne Schöpf, 6463 Karrösten, Siedlung 39
Vorstandsmitglied: Veronika Stafler, 6020 Innsbruck, Daxgasse 13
Vorstandsmitglied: Ing. Verena Unterkircher, Schnann 28, 6574 Pettneu a. A.

Der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund ist ein überparteilicher Verein und hat seinen Sitz in Innsbruck.
Die Aufgaben sind konkret in den Satzungen des Vereins vom 22.03.2004 definiert.

Zweck des Vereines

Der Tiroler Land- und Forstarbeiterbund bezweckt:

a) seine Mitglieder in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belangen zu fördern, sodass ihnen jener Einfluss im öffentlichen Leben zukommt, auf den sie auf Grund ihrer Leistungen für das allgemeine Wohl Anspruch haben;

b) alle Bestrebungen zu unterstützen, die geeignet sind, den Arbeitern und Angestellten der Land- und Forstwirtschaft und ihren Familienangehörigen zeitgemäße Arbeit- und Lebensbedingungen zu gewährleisten, ihre Existenzgrundlagen und ihre Rechtsstellung zu verbessern und zu sichern;

c) auf den Abschluss von Kollektivverträgen mit Organisationen der Dienstgeber hinzuwirken und solche Verträge im Namen seiner Mitglieder abzuschließen;

d) Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer sowie zu deren Sesshaftmachung durch Erwerb von Grund und Boden anzustreben;

e) die berufliche Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder zu fördern;

f) seinen Mitgliedern unentgeltliche Rechtsberatung in allen ihr Dienstverhältnis berührenden Angelegenheiten zu gewähren;

g) in Streitfällen, die aus einem Dienstverhältnis entspringen, Verhandlungen mit dem Dienstgeber oder dessen Vertretung zu führen und die Mitglieder nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei den zuständigen Gerichten und Behörden zu vertreten;

h) Unterstützungseinrichtungen für seine Mitglieder zu schaffen;

i) gute christliche Volksart und Sitte zu erhalten, die Liebe zur Scholle, zum Beruf, zur angestammten Heimat Tirol und zum Vaterland Österreich zu festigen und überliefertes Brauchtum zu erhalten und zu pflegen.

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